Rechtliche Grundlagen:
Spielplatzgesetz und Spielplatzregeln
In den vergangenen 40 Jahren haben Bedeutung und Vielfalt von Spielplätzen und Ausrüstungsgegenständen ständig zugenommen. Dies führte Anfang der 70er Jahre dazu, dass sich das Deutsche Institut für Normung (DIN) mit Spielplatzsicherheit bzw. Spielplatzgesetzen befasste. Im Zuge der europäischen Vereinheitlichung entstanden daraus die Europäischen Normen (EN). Zudem hat der Gesetzgeber Rahmenbedingungen geschaffen, die direkt oder indirekt mit Kinderspielplätzen in Verbindung gebracht werden können. So ergeben sich mehrere Regeln und Gesetze für DIN gerechte Spielplätze.
Baugesetzbuch (BauGB)
Nach § 1 Abs. 5 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) die Belange der Bevölkerung zu berücksichtigen. Darunter fällt insbesondere die Flächenvorhaltung für Sport, Freizeit und Erholung.
Landesbauordnung
In allen Landesbauordnungen der 16 Bundesländer Deutschlands werden klare Aussagen für die Anlage von Kinderspielplätzen gemacht. Alle Landesbauordnungen verpflichten die Bauherren von Wohngebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten zur Anlage eines Spielplatzes.
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), ehemals das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), gilt weniger für den Spielplatzbetreiber als vielmehr für den Hersteller von Kinderspielgeräten. In § 4 des ProdSG wird insbesondere die technische Sicherheit von Spielgeräten geregelt. Danach dürfen nur Geräte in den Verkehr gebracht werden, die nach den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Der Spielplatzträger ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) für die technische Sicherheit auf seinen Anlagen verantwortlich. Bei schuldhafter Handlung oder Unterlassung haften er oder seine Mitarbeiter im Schadensfalle. Von den Gerichten werden für eine Beurteilung einer schuldhaften Handlung die anerkannten Regeln der Technik zugrunde gelegt. Als anerkannte Regeln der Technik gelten die einschlägigen DIN EN-Normen. Wer sich danach richtet, handelt in der Regel ordnungsgemäß.
DIN 18034, DIN EN 1176, DIN EN 1177 und DIN 7926
In der DIN 18034 werden Zielsetzungen zur Spielplatzgestaltung, zum Spielwert und zum pädagogischen Ansatz formuliert. DIN EN 1176 und DIN 7926 beschreiben die Anforderungen an die Sicherheit von Spielplatzgeräten und erforderliche Sicherheitsmaße. Hier werden auch Empfehlungen für die Wartung und Kontrolle der Anlagen gegeben. Die DIN EN 1177 regelt die Beschaffenheit des Fallschutzmaterials in Abhängigkeit zur Fallhöhe; in der neuesten Fassung ist nur die Bestimmung der kritischen Fallhöhe Bestandteil der Norm.