Seminar 1 – Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161

Spielplatzprüfung –
Qualifizierung von Spielplatzprüfern nach DIN SPEC 79161

– Allgemeines –

Die jährliche Hauptinspektion und die Inspektion von neu installierten Geräten auf Spielplätzen sollte stets von sachkundigen Personen durchgeführt werden, um die höchstmögliche Sicherheit von Spielplätzen und Spielgeräten zu gewährleisten. Damit diese Sicherheit auch über die gesamte Lebensdauer eines Spielgeräts garantiert werden kann, sind einheitliche Anforderungen an Ausbildung und Prüfung von Spielplatzprüfern unabdingbar. Aus diesem Grund hat der Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät des Deutschen Instituts für Normung im Jahr 2011 ein Dokument veröffentlicht, das alle relevanten Ausbildungs- und Prüfungsinhalte aller in Deutschland registrierten Prüfinstitute regelt. Die Qualifizierung von Spielplatzprüfern nach DIN SPEC 79161 gilt als Grundlage für alle Personen, die die jährliche Hauptinspektion von Spielplätzen und Spielplatzgeräten sowie eine Inspektion nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes nach DIN EN 1176-1 vornehmen.

– Spielplatzprüfung –

Eine Spielplatzprüfung muss stets objektiv und neutral erfolgen. Zum Mindestprüfumfang eines Spielplatzes gehört unter anderem die Kontrolle der Zugangssituation, Einfriedung und Beschriftung des Spielplatzes, die Registrierung von Ausstattungselementen wie auch das Festhalten von Giftpflanzen nach DIN 18034 und anderen gefährdenden Verunreinigungen. Die Prüfung einzelner Spielplatzgeräte umfasst mindestens die Schwerpunkte Frei- und Fallraum sowie Beschaffenheit der Aufprallfläche eines Spielgeräts, die Standsicherung und Funktionsfähigkeit der Geräte, ferner die Kontrolle von Verschleißteilen und die ausführliche Dokumentation von Fangstellen. Da die Sicherheit stets oberste Priorität hat, kann es vorkommen, dass bei erheblicher Unfallgefahr einzelne Geräte durch den Spielplatzprüfer zu sperren sind. Zudem ist über die gesamte Prüfung ein Prüfbericht anzufertigen, der für mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden muss.

– Schulung –

Die Qualifizierung zum Spielplatzprüfer erfordert eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Umfeld von Spielplatzgeräten. Die Schulung zum qualifizierten Spielplatzprüfer setzt sich aus einem theoretischen und praktischen Teil sowie einer abschließenden theoretischen und praktischen Prüfung zusammen. Der theoretische Teil der Schulung umfasst insgesamt mindestens 18,5 Stunden und beinhaltet unter anderem die rechtlichen Grundlagen der Kontrolle und Wartung von Spielplätzen, die Beurteilung von Gefährdungen, sicherheits- und wartungsrelevante Anforderungen nach DIN 18034 wie auch schulungsrelevante Inhalte und sicherheitstechnische Anforderungen nach DIN EN 1176. Im Anschluss findet die praktische Schulung in Form einer Durchführung der Jahreshauptinspektion eines Spielplatzes statt.

– Prüfung –

Die abschließende Prüfung besteht ebenfalls aus einem theoretischen und praktischen Teil, die beide bestanden werden müssen. Die Teilnahme zur Prüfung verlangt den Nachweis einer kompletten Schulung, welche nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf. Der theoretische Teil der Prüfung setzt sich aus Fragen zu den vier unterschiedlichen Themengebieten „Rechtliche Grundlagen“, „Spielgeräte“, „Wartung“ und „Spielplatzplanung“ zusammen. Im mündlich-praktischen Teil wird schließlich auf die korrekte Anwendung der Prüfkörper nach DIN EN 1176-1 bis DIN EN 1176-6 und DIN EN 1176-10 bis DIN EN 1176-11 wert gelegt. Am Ende einer erfolgreich abgeschlossenen Prüfung wird ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von 3 Jahren ausgestellt, das zum qualifizierten Spielplatzprüfer berechtigt. Allerdings muss nach Ablauf der 3 Jahre ein Auffrischungskurs zur Gültigkeitsverlängerung absolviert werden, welcher aber ohne weitere Prüfung abgeschlossen werden kann.

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