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Spielplatzsicherheit
und -kontrolle

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Sicherheit
für Spielplätze

Fangstellen

Fangstellen bergen immer dann eine große Gefahr für den Benutzer, wenn sich Teile des Körpers in der Konstruktion verfangen oder hängenbleiben und der Benutzer sich nicht selbstständig befreien kann, während der Rest des Körpers sich bewegt oder unfreiwillig in Bewegung bleibt (fallen, wippen, rutschen, schwingen, schaukeln).

Alle Geräte sollten so konstruiert und gebaut werden, dass alle völlig oder teilweise eingefassten Öffnungen keine Gefährdung für Körper, Kopf, Hals, Fuß, Beine oder Finger darstellen, dass sich keine Kleidung oder Haare darin verfangen können oder dass man gar mit dem ganzen Körper hängen bleiben kann. Ob und in welchem Ausmaß vollständig umschlossene bzw. teilweise umschlossene Öffnungen Gefahren für den Benutzer bergen, lässt sich anhand von genormten Prüfkörpern ermitteln. Bei diesem Prüfverfahren werden die Prüfkörper und Prüfschablonen an in Frage kommende Öffnungen herangeführt und es wird vermerkt, welche Prüfkörper durch die Öffnung gehen oder welche Schablonen zwischen die Ränder einer Öffnung passen.