AGB
§1 Vertragsgegenstand
- Grundlage von Lieferungen und Leistungen der Spielplatzmobil GmbH sind die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten für alle Verträge des Kunden mit der Spielplatzmobil GmbH.
- Es werden keine abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen seitens des Kunden akzeptiert. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn die Spielplatzmobil GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
- Bestimmungen einer Einzelvereinbarung zwischen Spielplatzmobil GmbH und dem Kunden haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor der jeweiligen Regelung dieser AGB.
§2 Vertragsschluss
- Die auf der Website und in sonstigen Werbematerialien dargestellten Angebote sind freibleibend. Produktdarstellungen und Preislisten der Spielplatzmobil GmbH sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung oder eines als verbindlich gekennzeichneten Angebotes der Spielplatzmobil GmbH an den Kunden werden. Die Spielplatzmobil GmbH behält sich im Falle von Druck- oder Kalkulationsfehlern das Recht auf Berichtigung vor.
- Ebenso behält sich die Spielplatzmobil GmbH das Recht auf technische Änderungen/Anpassungen des Produktes gegenüber dem auf der Website und in sonstigen Werbematerialien dargestellten Leistungsumfang im Rahmen des Zumutbaren vor.
- Der Kunde erhält auf Anfrage von der Spielplatzmobil GmbH ein schriftliches, verbindliches Angebot über die von ihm gewünschte Leistung oder Lieferung.
- Konkreter Leistungsumfang und verbindliche Preise sind durch dieses schriftliche Angebot verbindlich festgelegt – nicht durch Angebote auf der Website und/oder sonstigen Werbematerialien.
- Nach Eingang eines Kaufangebotes seitens des Kunden erhält dieser eine schriftliche Auftragsbestätigung. Diese stellt noch keinen Vertragsabschluss dar.
- Der Kaufvertrag über die Lieferungen und/oder Leistungen kommt zustande, wenn die Spielplatzmobil GmbH ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt oder wenn sie die Lieferungen und/oder Leistungen – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – erbringt/versendet.
§3 Zahlungsbedingungen
- Die Erbringung der Lieferungen und/oder Leistungen durch die Spielplatzmobil GmbH erfolgt auf Rechnung.
- Die Spielplatzmobil GmbH behält sich das Eigentum an den Lieferungen bis zum vollständigen Ausgleich dieser Forderungen vor. Bei Zahlungsverzug oder sonstigen erheblichen Vertragsverstößen des Kunden hat die die Spielplatzmobil GmbH das Recht, vom Kunden die Herausgabe der Lieferungen und die Löschung der Daten beim Kunden zu verlangen.
- Die Spielplatzmobil GmbH behält sich das Recht vor, Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abzutreten.
- Erfüllungsort für die Vergütungsansprüche der Spielplatzmobil GmbH ist der Sitz der Spielplatzmobil GmbH
§4 Haftung
- Für die Mängelhaftung gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgender Maßgabe:
• Spielplatzmobil GmbH hat ein Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung);
• Nacherfüllungsleistungen von der Spielplatzmobil GmbH führen nicht zum Neubeginn der Verjährung gem. § 212 BGB;
• Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, dies gilt jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. - Die Haftungsbeschränkungen in § 4 Ziff. 1 umfassen nicht den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB und keine Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängel geltend machen kann. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche.
- Die Pflicht zur Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB bleibt unberührt.
- Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, das zuerst gelieferte mangelhafte Produkt innerhalb von 30 Tagen an die Spielplatzmobil GmbH zurückzusenden – Kopien dürfen nicht zurückbehalten.
- Hat der Kunde Mängelansprüche geltend gemacht, obwohl kein Sachmangel vorlag, und hat er dies zu vertreten, hat er die der Spielplatzmobil GmbH dadurch entstandenen Kosten zu tragen.
- Für alle vertraglichen und gesetzlichen, auch deliktischen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen die Spielplatzmobil GmbH für Pflichtverletzungen der Spielplatzmobil GmbH, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen gelten folgende Bestimmungen:
- Unbegrenzt: Bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz und schwerwiegendem Organisationsverschulden, Arglist, bei Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, unabhängig von der Schwere des Verschuldens sowie bei Übernahme einer Garantie, soweit bzgl. Letzterem in der Garantieerklärung nichts anderes geregelt ist.
- Beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden: Ist kein Fall des § 7 Ziff. 1 gegeben, ist die Haftung bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
- Sonstige Fälle: Die Haftung ist, wenn keiner der in § 4 Ziff. 7 und Ziff. 8 genannten Fälle vorliegt, insbesondere bei einer Verletzung sonstiger Vertragspflichten auf maximal 5.000,00 € begrenzt.
- Ansprüche nach diesen Paragraphen verjähren in 12 Monaten ab Lieferung, mit der Maßgabe, dass für Ansprüche nach § 4 Ziff. 7 die gesetzliche Verjährungsfrist gilt.
- Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden der Spielplatzmobil GmbH als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss der Kunde sich sein Mitverschulden anrechnen lassen.
§5 Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten
- Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen und technischen Daten können von der Spielplatzmobil GmbH gesammelt, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.
- Die von der Spielplatzmobil GmbH gesammelten personenbezogenen und technischen Daten dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden, soweit dies nicht im Rahmen der Zertifizierung aufgrund der Seminarteilnahme erforderlich ist.
- Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit Auskunft über die bei der Spielplatzmobil GmbH gespeicherten Daten zu erhalten.
- Der Kunde ist berechtigt die erteilte Einwilligung zur Nutzung und Verarbeitung der personenbezogenen und technischen Daten jederzeit für die Zukunft zu widerrufen.
§6 Sonstige Regelungen, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
- Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus ihren Vertragsverhältnissen die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz der Spielplatzmobil GmbH.
- Der ausschließliche Gerichtsstand befindet sich, soweit gesetzlich zulässig, beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz der Spielplatzmobil GmbH.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen treten Regelungen, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken der Geschäftsbedingungen.