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Spielplatzkontrolle
sorgt für Sicherheit!

Zertifizierte
Sicherheit
für Spielplätze

Spielplatz

Aufgrund unserer enormen Erfahrung bietet das Unternehmen verschiedene Leistungen und Lösungen rund um das Thema Spielplatz an:

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Telefon +49 (0) 6132 43 20 50
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• Spielplatzverwaltung mit der Software Spielplatzmobil Pro
• Pocketnorm für Spielplatzprüfungen und Spielplatzkontrollen

Außerdem bietet Spielplatzmobil auch fünf verschiedene Seminare im Bereich Spielplatzsicherheit, Spielplatzkontrolle sowie Spielplatzprüfung an. Schauen Sie dazu einfach im Bereich Seminare vorbei. Dort können Sie sich auch zu den Seminaren anmelden.

 

Spielplatzprüfung und Spielplatzsicherheit

 

Nur fachgerechte Spielplatzkontrollen steigern die Spielplatzsicherheit. Ein Teil der Unfälle auf Spielplätzen ereignen sich aufgrund von Fehleinschätzungen der Kinder. Die meisten Verletzungen passieren durch unzureichenden Fallschutz oder nicht eingehaltene Sicherheitsabstände von Spielplatzgeräten. Auch technische Mängel, Fangstellen oder der Verschleiß an Geräten gefährden die Sicherheit auf Spielplätzen und damit die Sicherheit der Kinder.

Spielplatzprüfung nach DIN Normen und weiteren Prüfungsvorgaben

Unsere Spielplatzkontrolle basieren auf den Normen DIN EN 1176DIN 7926, DIN EN 1177, Vorgaben der Unfallkasse, Gerichtsurteilen und EK-Beschlüssen.

Mit der DIN EN 1176 wurden technische Regeln verabschiedet, die Mindestanforderungen an die Spielplatzsicherheit festlegen. In erster Linie sollen dadurch Unfälle auf Spielplätzen vermieden werden, die zu schwerwiegenden Schäden führen. Hierzu zählen unter anderem dauerhafte Behinderungen durch Unfälle oder im schlimmsten Fall der Tod eines Kindes.

Für Kinder ist ein erlebter kleinerer Schmerz bei geringfügigen Unfällen akzeptabel und eine wichtige Lernhilfe. Hierunter fallen auch Quetschungen, Prellungen oder gebrochene Gliedmaßen. Dadurch entwickeln die Kinder frühzeitig ihr Selbstschutzverhalten und lernen Gefahren sicher einzuschätzen. Bedenklich wird es für Kinder dann, wenn sie eine Gefahr nicht erkennen können. Man spricht dann von unkalkulierbaren Risiken. Darunter fallen verdeckte Gefahren, die auf technische Mängel zurückzuführen sind.

Spielplatzsicherheit ist Pflicht

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Spielplatzeigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die technische Sicherheit auf ihren Anlagen verantwortlich sind. Nach der Spielplatzgerätenorm DIN EN 1176 wird der Aufbau eines Sicherheitsmanagements gefordert. Dazu gehören die regelmäßige Spielplatzkontrolle bzw. Spielplatzprüfung. Mit folgenden Leistungen unterstützen wir Sie:

Visuelle Routine-Inspektion
(tägliche bis 14-tägige Spielplatzkontrolle) 

  • Erfassen bzw. beseitigen aller offensichtlichen Gefahrenquellen durch z.B. Vandalismus, Witterungseinflüsse oder Benutzung
  • Inspektionsinhalte sind u.a. Sauberkeit der Anlage, Bodenfreiheit, Beschaffenheit der Bodenoberfläche, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, fehlende oder vorstehende Teile, übermäßiger Verschleiß beweglicher Teile, Stabilität der Geräte.
  • Erstellung eines bebilderten Zustands- und Mängelberichtes

Operative Inspektion
(Spielplatzkontrolle alle 1-3 Monate oder nach Vorgabe des Herstellers)

  • Detaillierte Inspektion zur Überprüfung der Betriebssicherheit und der Stabilität der Anlage
  • Überprüfung der Verschleißteile
  • Überprüfung der Verbindungsteile, Schrauben und Gelenke 
  • Erstellung eines bebilderten Zustands- und Mängelberichtes

Jährliche Hauptinspektion bzw. Spielplatzprüfung

  • Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes der Geräte, Fundamente und Oberflächen und des gesamten Platzes
  • Hauptaugenmerk auf korrekte Umsetzung aller im Laufe des Jahres erbrachten Leistungen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen) bezüglich der Anlagen-Sicherheit 
  • Erfassung aller Veränderungen an der Analgen-Sicherheit durch Witterungseinflüsse, Vorliegen von Korrosion oder Verrottung
  • Erstellung eines bebilderten Zustands- und Mängelberichtes

Bauabnahme und Spielplatzgutachten nach DIN 18034 und DIN EN 1176

Bei der Spielplatzplanung sind bezüglich der Sicherheit der Anlage viele verschiedene Details zu beachten. Um für alle Beteiligten spätere Kosten und Ärger durch eine nicht normgerechte Erstellung des Spielplatzes zu minimieren, bieten wir Ihnen eine Beratung schon während der Planungsphase an. Wir übernehmen auch die Bauabnahme bzw. erstellen ein Spielplatzgutachten.

Die Bauabnahme eines neuen Spielplatzes beinhaltet unter anderem die Prüfung sämtlicher Spielplatzgeräte inklusive der Sicherheitsabstände und des Fallschutzes. Des Weiteren wird die Spielplatzanlage auch auf ihre Übereinstimmung mit der DIN EN 1176, DIN 18034 und anderen Vorschriften geprüft.

Rechtzeitige Spielplatzüberprüfung kann Geld sparen

Gewährleistungsansprüche, die durch Planungsfehler (z.B. falsche Sicherheitsabstände), Montagefehler (z.B. fehlerhafter Zusammenbau) oder Gerätefehler (z.B. unzulässige Öffnungsmaße) verursacht werden, können so rechtzeitig festgestellt und umgesetzt werden.

Eine Bauabnahme beinhaltet die Prüfung der:

  • Planungsunterlagen
  • baulichen Gerätesicherheit 
  • Standsicherheit 
  • Sicherheitsabstände 
  • Fallräume 
  • Fallschutzmaterialien 
  • gesamten Spielplatzanlage (Ausstattungselemente, Bepflanzung, Einfriedung)

Die Ergebnisse werden in einem bebilderten Zustands- und Mängelbericht dargestellt.

Spielplatzgutachten im Schadensfall

Sollte es zu einem schwerwiegenden Unfall auf einem Spielplatz gekommen sein, erstellt unser ö. b. u.v. Sachverständiger durch die IHK Rheinhessen für Spielplatzgeräte, Mario Ladu, ein gerichtsverwertbares, neutrales Gutachten.

Rechtliche Grundlagen:
Spielplatzgesetz und Spielplatzregeln

In den vergangenen 50 Jahren haben Bedeutung und Vielfalt von Spielplätzen und Ausrüstungsgegenständen ständig zugenommen. Dies führte Anfang der 70er Jahre dazu, dass sich das Deutsche Institut für Normung (DIN) mit Spielplatzsicherheit bzw. Spielplatzgesetzen befasste. Im Zuge der europäischen Vereinheitlichung entstanden daraus die Europäischen Normen (EN). Zudem hat der Gesetzgeber Rahmenbedingungen geschaffen, die direkt oder indirekt mit Kinderspielplätzen in Verbindung gebracht werden können. So ergeben sich mehrere Regeln und Gesetze für DIN gerechte Spielplätze.

Baugesetzbuch (BauGB)

Nach § 1 Abs. 5 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) die Belange der Bevölkerung zu berücksichtigen. Darunter fällt insbesondere die Flächenvorhaltung für Sport, Freizeit und Erholung.

Landesbauordnung

In allen Landesbauordnungen der 16 Bundesländer Deutschlands werden klare Aussagen für die Anlage von Kinderspielplätzen gemacht. Alle Landesbauordnungen verpflichten die Bauherren von Wohngebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten zur Anlage eines Spielplatzes.

Produktsicherheitsgesetz

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), ehemals das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), gilt weniger für den Spielplatzbetreiber als vielmehr für den Hersteller von Kinderspielgeräten. In § 4 des ProdSG wird insbesondere die technische Sicherheit von Spielgeräten geregelt. Danach dürfen nur Geräte in den Verkehr gebracht werden, die nach den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Der Spielplatzträger ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) für die technische Sicherheit auf seinen Anlagen verantwortlich. Bei schuldhafter Handlung oder Unterlassung haften gegebenenfalls er oder seine Mitarbeiter im Schadensfalle. Von den Gerichten werden für eine Beurteilung einer schuldhaften Handlung die anerkannten Regeln der Technik zugrunde gelegt. Als anerkannte Regeln der Technik gelten die einschlägigen DIN EN-Normen. Wer sich danach richtet, handelt in der Regel ordnungsgemäß.

DIN 18034, DIN EN 1176, DIN EN 1177 und DIN 7926

In der DIN 18034 werden Zielsetzungen zur Spielplatzgestaltung, zum Spielwert und zum pädagogischen Ansatz formuliert. DIN EN 1176 und DIN 7926 beschreiben die Anforderungen an die Sicherheit von Spielplatzgeräten und erforderliche Sicherheitsmaße. Hier werden auch Empfehlungen für die Wartung und Kontrolle der Anlagen gegeben. Die DIN EN 1177 regelt die Beschaffenheit des Fallschutzmaterials in Abhängigkeit zur Fallhöhe; in der neuesten Fassung ist nur die Bestimmung der kritischen Fallhöhe Bestandteil der Norm.