Jährliche
Hauptinspektion

für Spielplätze

bundesweit
nach DIN
EN 1176-7

Ihre Verkehrssicherungspflicht müssen Sie im Ernstfall belegen können. Den Nachweis liefert der Prüfbericht der jährlichen Hauptinspektion, sofern eine sachkundige Person die Prüfung durchgeführt hat. Wir übernehmen diese bundesweit zum Einheitspreis, mit Sachverständigen, die nach DIN 79161 zertifiziert sind.

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Wie oft muss ein Spielplatz kontrolliert werden?

Mindestens einmal im Jahr, dazwischen deutlich häufiger. DIN EN 1176-7 kennt drei Kontrollen: die visuelle Routine-Inspektion mindestens wöchentlich, die operative Inspektion alle ein bis drei Monate und die jährliche Hauptinspektion spätestens alle zwölf Monate. Wird Ihr Platz stark genutzt, rücken die kurzen Termine näher zusammen.

Kontrolle Intervall Wer sie durchführen darf Schwerpunkt
Visuelle Routine-Inspektion vom Betreiber festgelegte Häufigkeit, kann täglich erforderlich sein geschultes Personal des Betreibers offensichtliche Gefahren, Sauberkeit, Vandalismus
Operative Inspektion alle 1 bis 3 Monate oder nach Herstellervorgabe sachkundige Person/​qualifizierte Person nach DIN 79161 Betriebssicherheit, Stabilität, Verschleiß- und Verbindungsteile
Jährliche Hauptinspektion spätestens alle 12 Monate sachkundige Person/​qualifizierte Person nach DIN 79161 Gesamtzustand mit Fundamenten, Böden und Normkonformität

Viele Städte und Bauhöfe erledigen die beiden kurzen Intervalle selbst. Nach außen geben sie nur die große Spielplatzprüfung einmal im Jahr. Das ist die günstigste Aufteilung. Sie hat noch einen zweiten Vorteil: Ein Externer sieht, was im eigenen Betrieb längst zur Gewohnheit geworden ist.
Für die kurzen Kontrollen gibt es keine Formvorschrift, wohl aber eine Nachweispflicht. Halten Sie also fest, wer wann kontrolliert hat und was dabei aufgefallen ist. Bei der Hauptinspektion übernehmen wir diesen Teil für Sie.

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Was wir bei der jährlichen Hauptinspektion prüfen

Wir legen bei Bedarf Fundamente frei, messen die Schichtdicke loser Fallschutzmaterialien und prüfen jede tragende Verbindung. Unser Blick gilt dem ganzen Platz, nicht nur dem einzelnen Gerät:

  • Geräte und Konstruktion: Standsicherheit, Verbindungselemente, Lager und Gelenke, Seile und Seilbefestigungen, Abnutzungsgrad
  • Fundamente: Korrosion und Verrottung an Teilen im Erdreich, bei Bedarf nach dem Freilegen
  • Böden und Fallräume: Aufprallflächen, Schichtdicken, freie Fallhöhen, Sicherheitsabstände zwischen den Geräten
  • Umfeld: Einfriedung, Abgrenzung zu Verkehrsflächen, Bepflanzung, Ausstattungselemente
  • Fangstellen: Fangstellen für Kopf, Körper und Finger messen wir mit genormten Prüfkörpern nach DIN EN 1176 nach
  • Laufende Instandhaltung: Was im Laufe des Jahres repariert oder ersetzt wurde, sehen wir uns gezielt an. Genau dort entstehen Mängel, die niemand erwartet.

Jeden Mangel halten wir mit Foto im bebilderten Zustands- und Mängelbericht fest. Dazu liefern wir eine Einschätzung, wie dringend er ist. Den Bericht bekommen Sie digital oder auf Papier.

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Wer die jährliche Hauptinspektion durchführen darf

Wer die Hauptinspektion nach DIN EN 1176-7 übernimmt, muss entweder eine sachkundige Person oder eine qualifizierte Person nach DIN 79161 sein. Die Ausbildung und Prüfung zur qualifizierten Person regelt die DIN 79161. Zertifiziert wird über die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL). Das Zertifikat gilt drei Jahre und verlängert sich nur über einen Auffrischungskurs inkl. Prüfung.
Bei uns trifft diese Qualifikation auf alle Kontrolleure zu, zertifiziert über die FLL. Wir sitzen außerdem im Normungsausschuss Sport- und Freizeitgeräte im DIN, arbeiten also an den Regeln mit, nach denen wir prüfen.
Möchten Sie die Kontrollen mit eigenem Personal durchführen, so bieten wir Ihnen die passende Schulung an. Weitere Informationen zu den Seminaren zur Spielplatzkontrolle.

Warum wir prüfen, aber nicht reparieren

Ein morscher Podestboden ist ein Fall für einen Fachbetrieb, nicht für uns. Kleinigkeiten beheben wir vor Ort, wenn es in etwa zwanzig Minuten erledigt ist: ein verschlissenes Kettenglied, ein Schaukelsitz, ein Handgriff an der Wippe. Alles darüber hinaus überlassen wir Ihrem Handwerker.
Das ist unsererseits eine Entscheidung gegen zusätzlichen Umsatz, aber für die Aussagekraft Ihres Berichts. Wer prüft und danach selbst repariert, verdient an jedem gefundenen Mangel. Bei uns entfällt dies. Empfehlen wir die Sperrung eines Geräts, steht dahinter allein die Norm und kein zusätzlicher Umsatzwunsch. Im Vergabeverfahren lässt sich unsere Unabhängigkeit belegen, ohne dass Sie sie erklären müssen.

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So läuft die Hauptinspektion ab

Fünf Schritte liegen zwischen Ihrer Anfrage und dem fertigen Bericht.

  1. Anfrage: Sie schreiben uns, wie viele Spielplätze zu prüfen sind und wo diese liegen.
  2. Angebot: Wir klären Anzahl, Geräteumfang und Streuung und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot.
  3. Termin: Wir stimmen die Begehung mit Ihnen ab und planen sie in die Tour der Region ein.
  4. Kontrolle vor Ort: Prüfung nach DIN EN 1176 mit Prüfkörpern und Messgeräten, mit Foto von jedem Gerät.
  5. Bericht: Sie erhalten den bebilderten Zustands- und Mängelbericht digital oder analog.

Finden wir einen Mangel, der die Sicherheit akut gefährdet, erfahren Sie das noch am selben Tag.

Was die jährliche Hauptinspektion kostet

Wir rechnen nach Spielgeräten und nach Spielplätzen, nicht nach Kilometern. Drei Größen bestimmen Ihren Preis:

  • wie viele Spielgeräte auf einem Platz stehen, denn wir prüfen und fotografieren jedes Gerät einzeln
  • wie viele Plätze zu prüfen sind und wie weit sie auseinander liegen
  • sind die Spielplätze in Schulen/Kindertagesstätten, städtische Spielplätze, Verein oder Wohnungsbau

Der Standort zählt nicht zu den relevanten Kostenfaktoren. Wir fahren bundesweite Touren, deshalb kostet die Spielplatzprüfung in Hamburg dasselbe wie in München. Für Betreiber außerhalb der Ballungsräume ist das oft der spürbarste Unterschied. Anfahrtspauschalen fallen dort sonst schnell ins Gewicht.

Schicken Sie uns die Zahl Ihrer Plätze und Geräte, dann rechnen wir Ihnen das durch.

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FAQ zur jährlichen Hauptinspektion

In aller Regel ja. Sobald dort mehr als eine Partei spielen darf, gilt der Platz rechtlich wie ein öffentlicher Spielplatz. Die Verkehrssicherungspflicht greift dann genauso. Das ist die Frage, die uns von Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen am häufigsten erreicht.

Solange nichts geschieht, nichts. Kommt es zu einem Unfall, fehlt dem Betreiber der Nachweis, dass er alles Zumutbare getan hat. Nach § 823 BGB haftet er dann für den Schaden. Die Gerichte legen dabei die anerkannten Regeln der Technik zugrunde, also die DIN-EN-Normen.

Nur mit der passenden Qualifikation. Die Norm verlangt eine sachkundige Person. Wer diese Ausbildung im eigenen Haus aufbauen möchte, findet sie in unseren Seminaren.

Die Bauabnahme findet einmalig nach dem Bau statt. Sie prüft, ob Planung, Montage und Geräte den Normen entsprechen, und deckt Gewährleistungsfälle auf, solange sich Ansprüche noch durchsetzen lassen. Die Hauptinspektion wiederholt sich jedes Jahr und betrachtet den Zustand im laufenden Betrieb.

So lange, wie Sie den Nachweis brauchen könnten. Die Berichte belegen im Schadensfall, dass die Kontrollen stattgefunden haben. Sie zeigen außerdem, ob gemeldete Mängel tatsächlich beseitigt wurden. Wir empfehlen, die Berichte der Vorjahre vollständig vorzuhalten.

Ja. Maßgeblich ist nicht der Träger, sondern dass der Platz einem bestimmten Kreis von Kindern offensteht. Kindergärten und Schulen gehören deshalb ebenso zu unseren Auftraggebern wie Städte, Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und Kirchenverwaltungen.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand August 2026 und ersetzt die Prüfung Ihres Einzelfalls nicht. Wie Ihre Anlagen konkret einzuordnen sind, klären wir gern im Gespräch.