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Spielplatzsicherheit
und -kontrolle

Zertifizierte
Sicherheit
für Spielplätze

Qualifizierung von Spielplatzprüfern nach DIN 79161

Allgemeines

Die jährliche Hauptinspektion und die Inspektion von neu installierten Geräten auf Spielplätzen sollte stets von sachkundigen Personen durchgeführt werden, um die höchstmögliche Sicherheit von Spielplätzen und Spielplatzgeräten zu gewährleisten. Damit diese Sicherheit auch über die gesamte Lebensdauer eines Spielplatzgeräts garantiert werden kann, sind einheitliche Anforderungen an Ausbildung und Prüfung von Spielplatzprüfern unabdingbar. Aus diesem Grund hat der Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät des Deutschen Instituts für Normung im Jahr 2011 einen Fachbericht „Qualifizierung von Spielplatzprüfern nach DIN SPEC 79161“ veröffentlicht, das alle relevanten Ausbildungs- und Prüfungsinhalte aller in Deutschland registrierten Prüfinstitute regelt. 2016 wurde dieser Fachbericht in die DIN 79161 überführt. Die Qualifizierung von Spielplatzprüfern nach DIN 79161 gilt als Grundlage für alle Personen, die die jährliche Hauptinspektion von Spielplätzen und Spielplatzgeräten sowie eine Inspektion nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes nach DIN EN 1176 vornehmen.

Schulung

Teilnahmevoraussetzung für die Schulung ist der Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Bereich Spielplatzgeräte. Die Schulung zum qualifizierten Spielplatzprüfer setzt sich aus einem theoretischen und praktischen Teil sowie einer abschließenden theoretischen und praktischen Prüfung zusammen. Der theoretische Teil der Schulung umfasst insgesamt mindestens 21,0 Stunden und beinhaltet unter anderem die rechtlichen Grundlagen der Kontrolle und Wartung von Spielplätzen, die Beurteilung von Gefährdungen, sicherheits- und wartungsrelevante Anforderungen nach DIN 18034 wie auch schulungsrelevante Inhalte und sicherheitstechnische Anforderungen nach DIN EN 1176. Im Anschluss findet die praktische Schulung in Form einer Durchführung der Jahreshauptinspektion eines Spielplatzes statt.

Prüfung

Die Teilnahme zur Prüfung verlangt den Nachweis einer kompletten Schulung, welche nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf.

Die abschließende Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil, die beide bestanden werden müssen. Der theoretische Teil der Prüfung hat einen Umfang von 2 Stunden und wird unterteilt in einen Teil ohne Hilfsmittel und einen Teil mit Hilfsmitteln. Diese setzen sich aus Fragen zu den vier unterschiedlichen Themengebieten „Rechtliche Grundlagen“, „Spielgeräte“, „Wartung“ und „Spielplatzplanung“ zusammen. Im mündlich-praktischen Teil wird schließlich die korrekte Anwendung der Prüfkörper nach DIN EN 1176 geprüft. Am Ende einer erfolgreich abgeschlossenen Prüfung erhält man eine

FLL-Zertifizierung zum „Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161“ mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Nach Ablauf der 3 Jahre muss ein Auffrischungskurs zur Gültigkeitsverlängerung absolviert werden, welcher aber ohne weitere Prüfung