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Spielplatzsicherheit
und -kontrolle

Zertifizierte
Sicherheit
für Spielplätze

DIN EN 1176

Entwicklung
Die obige DIN 7926 sowie das später veröffentlichte Beiblatt waren bis zum Mai 1998 gültig, als das europäische Komitee für Normung die Norm DIN EN 1176-1: 1998 „Spielplatzgeräte: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ veröffentlichte. Sie ersetzte die deutsche Norm und wurde erstmals unter Berücksichtigung europäischer Gesichtspunkte komplett überarbeitet. Sie war in allen CEN-Mitgliedsstaaten (damals 19) verbindlich. Die größten Änderungen gab es bei den Kapiteln „Sicherheitstechnische Anforderungen und Standsicherheit“, „Gefahren durch Öffnungen und Fangstellen“ sowie bei den „Bestimmungen an Geräte-, Frei- und Fallräumen“.

In der seit 1998 europaweit gültigen Norm wurde auf die zusätzliche Sicherheit bei Geräten geachtet, die von Kindern bis 36 Monaten frei zugänglich sind. Diese umfassen gesonderte Regeln für Fangstellen, Absturzsicherheit, Treppen und Rampen. An anderer Stelle wird in die von 1985 erwähnten Funktionsunterschiede von Kinderspielplatzgeräten nicht mehr explizit eingegangen. Nunmehr wird verstärkt darauf hingewiesen, dass die verwendeten Werkstoffe gültiger EU Norm entsprechen müssen. Weiterhin wird mehrmals erwähnt, auf toxikologische Gefahren und Entflammbarkeit bzw. Feuerfestigkeit der verwendeten Materialien zu achten. Die Berechnung und Prüfung zur konstruktiven Festigkeit des Spielplatzgerätes wird ausführlich dargelegt, anders als in der Norm von 1985, in der dieses Kapitel nur angeschnitten wurde. Auch die Bedingungen zur Absturzsicherung sind verschärft worden. So sind für Spielgeräte, die für Kinder bis 36 Monate zugänglich sind bereits ab einer Höhe von 600 mm Brüstungen erforderlich. Für Spielgeräte für Kinder ab 3 Jahren ist ab einer freien Fallhöhe von 1000 mm ein Geländer anzubringen und ab einer Höhe von 2000 mm eine Brüstung notwendig. Bei der Wahl der Bodenart ergeben sich ähnlich verschärfte Veränderungen wie bei den Regeln zur Absturzsicherheit. Ab 1998 ist bereits ab einer Standhöhe 600 mm ein stoßdämpfender Boden wie etwa Rasen oder Oberboden im gesamten Aufprallbereich verbindlich. Die Mindestschichtdicke von losem Schüttmaterial hat sich auf 300 mm vergrößert. Durch das Wegspielen der Materialien wird 1985 und 1998 allerdings eine Schichtdicke von 400 mm empfohlen. Die Verwendung von Rindenmulch oder Holzschnitzeln als weitere dämpfende Bodenart findet erstmals Erwähnung. Hierzu ist auch die Norm EN 1177 von Interesse, die die Anforderungen an stoßdämpfende Spielplatzböden regelt.

Eine größere Aufmerksamkeit gilt ebenfalls dem Schutz des Kindes vor Gefahren durch Fangstellen und bewegliche Teile. So wurden Anforderungen an Teile des Spielplatzgeräts wie Ketten oder Hängebrücken und ganze Geräte an sich wie Tunnel und Wippen neu gestellt.
Schließlich wurde das Kapitel „Bereiche“ völlig neu gestaltet und die Bestimmungen zum Mindestraum eines Spielplatzgeräts neu definiert. So wird jetzt beispielsweise zwischen Geräte-, Frei- und Fallraum unterschieden. Zudem darf die maximale Fallhöhe bei Spielplatzgeräten von 3 Metern nicht mehr überschritten werden.

Die Norm „EN 1176-1: 2008-08 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ von 2008 regelt die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren bei Spielplatzgeräten, welche vom technischen Komitee des Europäischen Komitees für Normung (CEN/TC 136) „Sport-, Spielplatz und andere Freizeitgeräte“ ausgearbeitet wurde und mittlerweile in 33 CEN-Mitgliedsstaaten gilt, darunter auch Deutschland.
Die Norm gilt für alle Spielplatzgeräte, die für die einzelne oder gemeinsame Benutzung durch Kinder vorgesehen sind, schließt allerdings sogenannte „Abenteuer-Spielplätze“ aufgrund der besonderen baulichen und pädagogischen Besonderheiten aus. Inhalt dieses Dokuments sind die sicherheitstechnischen Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um das Kind bei sachgerechter und vernünftiger Benutzung der Spielgeräte vor Gefahren zu schützen. Dies betrifft unter anderem die verbauten Werkstoffe und Materialien, konstruktive Maßnahmen, sowie Standfestigkeit und Beanspruchung. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Absturzsicherung von Spielplatzgeräten, dem Schutz vor Verletzungen im Fallraum und dem Schutz vor Gefahren durch Fangstellen.

Die DIN EN 1176 regelt zudem auch, wie ein Prüfbericht auszusehen hat und auf welche durchführenden Maßnahmen während einer Prüfung ausdrücklich zu achten sind.
Die Normen der Normenreihe EN 1176 wurden im Zeitraum 2017 bis 2020 komplett überarbeitet und finden mit der Aktualisierung des Beiblattes in 12-2020 vorerst ihren Abschluss.
Viele Begriffe, Erläuterungen und Informationen wurden spezifiziert und ergänzt. Neu aufgenommen wurden in den Teil 1 die Anforderungen an Sprunggeräte. Auch findet die Risikobewertung in einigen Fällen (z.B. Kettenöffnungsmaße) Eingang in die Norm.