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Spielplatzsicherheit
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Fallhöhe, freie

Die Freie Fallhöhe bezeichnet den größten vertikalen Abstand zwischen einer eindeutig beabsichtigten Körperunterstützung und der nächstgelegenen Aufprallfläche darunter.

Bei stehender Nutzung bedeutet dies also die Höhe von der Fußunterstützung (z.B. Podest) zur Fläche darunter. Bei sitzender Nutzung erfolgt die Bestimmung der freien Fallhöhe von der Sitzfläche (z.B. Schaukel) zur Fläche darunter, während der Schaukelsitz um 60° angehoben wird. Wenn die volle Körperunterstützung nur durch die Hände gegeben ist und der ganze Körper bis zur Handgrifffläche gehoben werden kann, wird die freie Fallhöhe von der Höhe der Handunterstützung (z.B. Reckstange) bis zur Fläche darunter berechnet. Bei kletternder Benutzung, bei der die Körperunterstützung durch Hände und Füße erfolgt (z.B. Klettertaue), ergibt sich die freie Fallhöhe aus der maximalen Greifhöhe minus 1 m bis zur Fläche darunter.

Grundsätzlich gilt, dass die freie Fallhöhe von Spielplatzgeräten 3,0 m nicht überschreiten darf. Die Ausstattung der Aufprallfläche mit stoßdämpfenden Materialien ist entsprechend der freien Fallhöhe zu wählen.