Spielplatzsicherheit
und -kontrolle
Zertifizierte
Sicherheit
für Spielplätze
Fallraum
Der Fallraum ist der Raum in, auf oder um das Gerät herum, welcher vom Benutzer beim Fall vom höchsten Teil des Geräts eingenommen werden kann.
Die horizontale Ausdehnung des Fallraums beträgt mindestens 1500 mm, gemessen vom jeweils äußersten Geräteteil. Jedoch kann sich der Fallraum je nach Spielplatzgerät und Höhe des Geräts verringern beziehungsweise vergrößern.
Die Bodenfläche, auf die ein Benutzer nach dem Sturz durch den Fallraum, auftreffen kann, nennt sich Aufprallfläche und unterliegt ebenfalls spezifischen Bedingungen. In der Regel ist es erlaubt, dass sich Fallraum und Aufprallfläche mehrerer Spielplatzgeräte überschneiden dürfen. Jedoch dürfen sich im Fallraum keine anderen Gegenstände wie hervorstehende Pfosten oder Balken befinden auf die ein Benutzer fallen und sich erhebliche Verletzungen zuziehen könnte.
Bei Spielplatzgeräten, von denen Dynamik ausgeht (Rutsche, Schaukel, Wippe, Karussell), dürfen sich die Fallräume und Aufprallflächen nicht überschneiden.
Der Fallraum bildet zusammen mit dem Frei- und Geräteraum den Mindestraum eines Spielplatzgeräts.