
Wer prüft eigentlich Spielplätze und wie? Die vier Inspektionsarten nach DIN EN 1176-7
Für die Sicherheit eines Spielplatzes haftet in aller Regel der Betreiber selbst, oder der Eigentümer der Fläche. Doch wer prüft eigentlich Spielplätze und wer darf das überhaupt? Diese Frage stellen sich Kommunen, Kitas und Wohnungseigentümergemeinschaften oft erst, wenn bereits etwas passiert ist. Die DIN EN 1176-7 gibt darauf eine klare Antwort über vier Inspektionsarten. Jede hat einen eigenen Rhythmus und eigene Anforderungen an die Prüfperson. Dieser Beitrag stellt Erstabnahme (Inspektion nach der Installation), visuelle Routine-Inspektion, operative Inspektion und jährliche Hauptinspektion vor und erklärt anschließend, wer sie durchführen darf.


