Spielplatzkontrolle
sorgt für Sicherheit!
Zertifizierte
Sicherheit
für Spielplätze
Wie oft muss ein Spielplatz kontrolliert werden?
Ein Spielplatz wird auf drei Ebenen kontrolliert. Die visuelle Routine-Inspektion läuft täglich bis wöchentlich und die Hauptinspektion einmal im Jahr, so steht es in der DIN EN 1176-7 und der Information 202-022 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vom Mai 2020.
Für die operative Inspektion nennt die Unfallkasse Bremen in ihrer Handlungshilfe „Spielplatzkontrolle“ von 2015 einen Rhythmus von einem bis drei Monaten. Grundlage ist in beiden Fällen die DIN EN 1176-7 in der Ausgabe 2020-06. Eine einzige Frist für alle Anlagen gibt es damit nicht, denn wie oft ein Spielplatz kontrolliert werden muss, hängt an der Tiefe der jeweiligen Prüfung und an seiner Nutzung.
Für Betreiber ist das mehr als eine Terminfrage. Fällt eine Kontrolle aus und verletzt sich ein Kind an einem Mangel, der bei der Prüfung aufgefallen wäre, steht die Verkehrssicherungspflicht im Raum.
Der Preis je Prüfung bleibt bei uns vom Standort unabhängig.
Das Wichtigste in Kürze
- Visuelle Routine-Inspektion: Sie läuft täglich bis wöchentlich, abhängig von Nutzung und Vandalismus.
- Operative Inspektion: Für sie gilt ein Rhythmus von einem bis drei Monaten.
- Jährliche Hauptinspektion: Sie erfolgt einmal im Jahr, möglichst zu Beginn der Spielsaison.
- Grundlage: Die Intervalle gibt die DIN EN 1176-7 in der Ausgabe 2020-06 an.
Der Prüfrhythmus staffelt sich nach der Tiefe der Kontrolle
Vier Kontrollarten mit unterschiedlicher Tiefe greifen ineinander. Je gründlicher eine Kontrolle ausfällt, desto seltener steht sie an und desto höher liegen die Anforderungen an die prüfende Person. Als Betreiber brauchen Sie deshalb alle Stufen, nicht allein den Jahrestermin.
| Kontrollart | Intervall | Prüfumfang | Wer sie durchführt |
|---|---|---|---|
| Visuelle Routine-Inspektion | täglich bis wöchentlich | offensichtliche Gefahrenquellen erkennen und entfernen | eingewiesene Person, etwa der Hausmeister |
| Operative Inspektion | alle ein bis drei Monate | Funktion, Stabilität und Verschleiß | qualifizierte Person oder Spielplatzsachkundiger |
| Jährliche Hauptinspektion | einmal im Jahr | Fangstellen, Gerätezustand, Verankerung und Geräteumgebung | Spielplatzsachkundiger oder Spielplatzsachverständiger |
| Inspektion nach der Installation | einmal, vor der ersten Nutzung | im Umfang vergleichbar mit der Hauptinspektion | Spielplatzsachkundiger oder Spielplatzsachverständiger |
Die visuelle Routine-Inspektion hält den Alltagsbetrieb sicher
Diese Kontrolle richtet den Blick auf das, was seit der letzten Runde passiert ist. Glasscherben im Sandbereich, aufgerissene Sitzflächen oder Spuren von Vandalismus fallen hier auf, bevor jemand sich daran verletzt.
Die DGUV setzt dafür in ihrer Information 202-022 einen Rhythmus von täglich bis wöchentlich an. Wo Ihre Anlage innerhalb dieser Spanne liegt, entscheidet ihre Nutzung.
Städte und Gemeinden können diese Runde mit eigenem Personal übernehmen. Eingewiesene Personen genügen dafür, die DGUV nennt als Beispiel den Hausmeister. Eine Ausbildung als Sachkundiger verlangt die DGUV für diese Stufe nicht.
Der Preis je Prüfung bleibt bei uns vom Standort unabhängig.
Die operative Inspektion deckt Verschleiß auf, bevor er zur Gefahr wird
Die operative Inspektion prüft, ob die Geräte noch so funktionieren wie am ersten Tag. Sie steht alle ein bis drei Monate an, bei Geräten mit eigener Herstellervorgabe nach dieser Vorgabe.
Zwei Quellen beschreiben denselben Zeitraum unterschiedlich. Die DGUV nennt in ihrer Information 202-022 monatlich bis vierteljährlich, die Unfallkasse Bremen in ihrer Handlungshilfe „Spielplatzkontrolle“ von 2015 ein bis drei Monate. Beide Angaben beschreiben denselben Rahmen von einem bis drei Monaten.

Geprüft werden Funktion, Stabilität und Standsicherheit. Zeichnet sich Verschleiß ab, lässt sich der Austausch planen, statt ihn nach einem Ausfall zu improvisieren.
Der Preis je Prüfung bleibt bei uns vom Standort unabhängig.
Die jährliche Hauptinspektion beurteilt Standsicherheit und Verschleißzustand
Die jährliche Hauptinspektion geht am tiefsten. Sie beurteilt den Gerätezustand, die Verankerung und die Geräteumgebung.
In unseren Prüfaufträgen organisieren Städte und Gemeinden die unterjährigen Kontrollen selbst und holen für den Jahrestermin einen externen Prüfer hinzu. Wir übernehmen die Prüfung für Betreiber, dokumentieren jeden Mangel inkl. Quellennachweis und übergeben einen bebilderten Zustands- und Mängelbericht.
Kleine Arbeiten erledigen wir dabei auf Wunsch direkt vor Ort, solange sie in etwa zwanzig Minuten zu schaffen sind, etwa ein Schaukelsitz, eine Kette oder ein Handgriff. Größere Instandsetzungen führen wir bewusst nicht durch. Die Erfahrung zeigt, dass einem Prüfer sonst unterstellt wird, er finde den Mangel nur, um ihn beheben zu können.
Nach dem Aufbau steht die Inspektion vor der ersten Nutzung
Ein neu errichteter Spielplatz wird geprüft, bevor Kinder ihn nutzen. Diese Erstabnahme entspricht im Umfang der Hauptinspektion, fällt aber einmalig an und nicht im Jahresrhythmus.
In vielen Übersichten zu den Kontrollintervallen fehlt diese vierte Prüfung.
Wovon Ihr Intervall abhängt
Die Spanne ist vorgegeben. Wo Ihre Anlage darin liegt, entscheiden Sie als Betreiber. Zwei Umstände drücken das Intervall in der Praxis nach unten, eine hohe Nutzung und wiederholte Beschädigungen.
Ein Spielplatz an einer stark besuchten Grünanlage braucht die visuelle Routine-Inspektion häufiger als der Innenhof einer kleinen Wohnanlage. Ebenso verkürzt sich das Intervall dort, wo Geräte wiederholt beschädigt werden.
Welches Intervall am Ende gilt, zeigt sich erst am Platz selbst. Bei der operativen Inspektion bleibt die Spanne von einem bis drei Monaten, bei der Hauptinspektion nennt die DIN EN 1176-7 einen festen Jahresrhythmus.
Der Preis je Prüfung bleibt bei uns vom Standort unabhängig.
Wer die Kontrollen durchführen darf
Die Anforderung an die prüfende Person steigt mit der Tiefe der Prüfung. Für die Sichtkontrolle genügt eine eingewiesene Person, die operative Inspektion verlangt eine qualifizierte Person oder einen Spielplatzsachkundigen. Für die Hauptinspektion ist ebenfalls eine qualifizierte Person oder ein Spielplatzsachkundiger erforderlich. Zusätzlich darf die Person nicht mit weiteren Arbeiten auf dem Spielplatz betraut sein.
Sachkundig heißt, dass die Person aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung über ausreichende Kenntnisse verfügt und mit den einschlägigen Regeln der Technik vertraut ist. Eine bestimmte Zertifizierung wird hierfür nicht verlangt.
Die DIN 79161-2 in der Ausgabe 2025-12 regelt Prüfung und Qualifizierungsnachweis für Personal, das die jährliche Hauptinspektion und die Inspektion nach der Errichtung durchführt. Sie beschreibt damit einen anerkannten Nachweisweg.
Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) zertifiziert qualifizierte Spielplatzprüfer und verlangt dafür eine mindestens dreijährige Tätigkeit an Spielplatzgeräten sowie Kenntnisse der Normenreihe DIN EN 1176 und der DIN 18034-1. Der Qualifikationsnachweis gilt drei Jahre.
Die Spielplatzmobil GmbH ist Prüfdienstleister für Spielplatzsicherheit in Ingelheim am Rhein und übernimmt bundesweite Spielplatzprüfungen nach DIN EN 1176 für Städte, Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und Kitas, seit über 20 Jahren. Unsere Sachverständigen tragen die Zertifizierung nach DIN 79161, und wir wirken im DIN-Normungsausschuss für Sport- und Freizeitgeräte mit. Zum Thema bieten wir außerdem Seminare zur Spielplatzsicherheit an.
Auch Spielplätze in Wohnanlagen und Kitas unterliegen der Prüfpflicht
Die häufigste Frage, die uns Betreiber stellen, lautet, ob der eigene Spielplatz überhaupt kontrolliert werden muss. Gestellt wird sie meist von Wohnungseigentümergemeinschaften, die ihre Anlage für privat halten.
Nach der Praxis, die wir in unseren Prüfaufträgen sehen, wird ein Spielplatz wie ein öffentlicher behandelt, sobald mehr als die eigenen Kinder darauf spielen.
Für Kitas ist die Sache eindeutig. Sie unterliegen unabhängig von ihrer Trägerschaft der gesetzlichen Unfallversicherung, damit gelten dort die Vorgaben der DGUV.
Für Wohnanlagen hat das Brandenburgische Oberlandesgericht am 30. Januar 2024 entschieden, dass die Eigentümerin mit der Errichtung der Gesamtanlage verkehrssicherungspflichtig geworden ist (Aktenzeichen 3 U 30/22). Maßstab ist nach dieser Entscheidung der Sicherheitsgrad, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält. Die rechtliche Grundlage dieser Pflicht erklärt unser Lexikoneintrag zur Verkehrssicherungspflicht.
Der Preis je Prüfung bleibt bei uns vom Standort unabhängig.
Jede Kontrolle gehört dokumentiert und archiviert
Die DIN EN 1176-7 Absatz 8.2.2 verlangt, dass Inspektionen, Wartungsarbeiten und Reparaturen dokumentiert und die Nachweise aufbewahrt werden.

In jeden Eintrag gehören die Art der Kontrolle, die festgestellten Mängel, die getroffenen Maßnahmen, das Datum und die ausführenden Kräfte.
Ohne diese Nachweise lässt sich eine durchgeführte Kontrolle später nicht belegen. Sie erhalten den Bericht von uns wahlweise digital oder in Papierform.
Der Ablauf ist bei uns immer derselbe.
- Sie fragen an.
- Wir erstellen ein Angebot und klären dafür Anzahl, Art und Streuung Ihrer Spielplätze.
- Wir sprechen den Termin ab.
- Wir kontrollieren vor Ort.
- Sie erhalten den Bericht.
Sie wollen die Kontrollintervalle für Ihre Standorte festlegen und dokumentieren lassen? Wir prüfen bundesweit, unabhängig davon, wie weit Ihre Standorte auseinanderliegen.
FAQ zu den Kontrollintervallen
Die Verkehrssicherungspflicht stützt sich auf § 823 Abs. 1 BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Das Landgericht Koblenz hat am 17. Januar 2019 klargestellt, dass die Pflicht diejenigen Maßnahmen umfasst, die bei objektiver Betrachtung notwendig und ausreichend sind, um andere vor Schäden zu bewahren (Aktenzeichen 1 O 135/18).
Für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb gilt die DIN EN 1176-7 in der Ausgabe 2020-06. Die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren stehen in der DIN EN 1176-1 bis 11 in der Ausgabe 2017 bis 2024.
Ja, die Durchführung lässt sich beauftragen, und die Stufen lassen sich dabei aufteilen. Städte erledigen die unterjährigen Runden üblicherweise mit eigenem Personal und geben allein den Jahrestermin nach außen.
Die jährliche Prüfung erstreckt sich nicht nur auf die Spielgeräte selbst, sondern auch deren Umfeld, die Ausstattungselemente, Umfriedung und Eingangssituation werden mitbeurteilt.
Die Vorgaben des Herstellers gehen in das Intervall ein. Sollten die Intervalle des Herstellers kürzer als die der DIN EN 1176-7 sein, haben die Herstellervorgaben Vorrang.
Die Angaben hier sind allgemeine Informationen zu den Prüfintervallen nach DIN EN 1176-7, Stand September 2026, und ersetzen die Beurteilung der einzelnen Anlage nicht. Welche Intervalle für Ihre Anlagen angemessen sind, klären wir im Gespräch.