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Sicherheit
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Titelbild: KI-generierter Inhalt

Wer darf die jährliche Hauptinspektion durchführen?

Ein Bauhofmitarbeiter, ein externer Dienstleister oder doch der Hausmeister der Wohnungsbaugesellschaft: Wer die jährliche Hauptinspektion eines Spielplatzes übernehmen darf, ist keine Geschmacksfrage. Die Norm DIN EN 1176-7 legt fest, wer sie durchführen darf.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die jährliche Hauptinspektion nach DIN EN 1176-7 darf nur eine sachkundige, unabhängige Person durchführen.
  • Der anerkannte Nachweis ist das Zertifikat „Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2“.
  • Das Zertifikat gilt drei Jahre und wird danach über eine Rezertifizierung verlängert.
  • Betreiber können die Prüfung delegieren, bleiben für die Verkehrssicherung aber verantwortlich.
  • Bei Spielplatzmobil sind alle Kontrolleure zertifiziert und werden laufend weitergeschult.

DIN EN 1176-7 verlangt eine sachkundige Person, DIN 79161 ist ihr Nachweis

DIN EN 1176-7 verlangt für die Hauptinspektion eine sachkundige Person. Zwei Begriffe klingen ähnlich, meinen aber nicht dasselbe.

Sachkundige Person: Wer mit geeigneter Ausbildung, Kenntnissen und praktischer Erfahrung für die geforderte Aufgabe qualifiziert ist.

Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2: Wer diese Sachkunde zusätzlich über eine genormte Ausbildung und Prüfung nachweist, dokumentiert dies durch ein Zertifikat.

Die operative Inspektion darf sachkundiges Betriebspersonal übernehmen, ganz ohne Zertifikatspflicht.

Für die jährliche Hauptinspektion reicht das nicht. Gefordert ist eine unabhängige Person mit umfassendem Wissen. D.h. die Person darf keine weiteren Arbeiten auf dem Spielplatz durchführen.

So läuft die Zertifizierung zum qualifizierten Spielplatzprüfer ab

Der Weg zum Zertifikat ist genormt. Das Zertifikat vergeben FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) und BSFH (Bundesverband der Spielplatzgeräte- und Freizeitanlagen-Hersteller e.V.) gemeinsam.

Voraussetzung ist laut F­LL eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Spielplatzgeräten sowie Kenntnisse der Normenreihe DIN EN 1176 und DIN 18034-1. Darauf folgt eine bundesweit einheitliche Ausbildung mit Theorie- und Praxisteil. Die theoretische Abschlussprüfung besteht laut FLL aus 85 Multiple-Choice-Fragen.

Wer besteht, erhält das Zertifikat „Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2“ von FLL und BSFH.

Wer eine Hauptinspektion beauftragt, sollte sich dieses Zertifikat vom Anbieter vorlegen lassen.

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Nach drei Jahren wird das Zertifikat aufgefrischt

Die Qualifikation läuft nach drei Jahren ab und muss aktiv erneuert werden. Fällig ist dann ein Auffrischungskurs nach DIN 79161-1.

Seit dem 1. Juli 2026 gehört zusätzlich eine schriftliche Prüfung mit 12 Fragen dazu. Wird der Auffrischungskurs rechtzeitig absolviert, reicht das für die Verlängerung aus. Eine komplett neue Prüfung wird erst nötig, wenn das letzte Zertifikat länger als fünf Jahre zurückliegt.

Als Betreiber lohnt sich ein Blick auf das Ausstellungsdatum des vorgelegten Zertifikats. So erkennen Sie auf einen Blick, ob die Qualifikation der prüfenden Person noch aktuell ist oder ob die Rezertifizierung bereits überfällig wäre.

Unterschied zur visuellen Routine-Inspektion und zur operativen Inspektion

Nicht jede Prüfung am Spielplatz braucht dieselbe Qualifikation. Die drei Inspektionsarten der DIN EN 1176-7 unterscheiden sich in Rhythmus und Anforderung an die prüfende Person.

Die visuelle Routine-Inspektion findet täglich bis wöchentlich statt und kann nach Einweisung vom eigenen Personal übernommen werden, etwa vom Bauhof oder Hausmeister.

Die operative Inspektion folgt alle ein bis drei Monate und setzt bereits sachkundiges Personal voraus, ohne dass die Norm dafür ein Zertifikat vorschreibt.

Die jährliche Hauptinspektion findet alle 12 Monate statt und verlangt eine unabhängige, sachkundige Person, nicht nur eigenes oder geschultes Betriebspersonal.

Vergleich der drei Inspektionsarten nach DIN EN 1176-7: Die Anforderung an die prüfende Person steigt von der visuellen Routine-Inspektion über die operative Inspektion bis zur jährlichen Hauptinspektion mit DIN-79161-Zertifikat.
Rhythmus, prüfende Person und Zertifikat der drei Inspektionsarten im Vergleich.

Warum die Hauptinspektion eine unabhängige Person voraussetzt

Die Verkehrssicherungspflicht für einen Spielplatz liegt beim Betreiber. Sie ergibt sich aus § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Sie dürfen die Prüfung an einen Dienstleister vergeben. Verantwortlich für den sicheren Spielplatz bleiben Sie.

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Bei Spielplatzmobil prüfen ausschließlich zertifizierte Kontrolleure

Bei uns sind alle Prüfer TÜV (Technischer Überwachungsverein)- oder FLL-zertifiziert nach DIN 79161 und werden kontinuierlich geschult.

Wir sind seit über 20 Jahren bundesweit tätig, mit Sitz in Ingelheim am Rhein und 12 Mitarbeitern im Team. Der Einheitspreis gilt unabhängig vom Standort des Spielplatzes. Als Unternehmen sind wir zudem Mitglied im DIN-Normungsausschuss Sport- und Freizeitgeräte, bei FLL, BSFH und der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V.

Kleine Mängel wie einen losen Schaukelsitz oder eine Kette beheben unsere Prüfer bei Bedarf direkt vor Ort. Größere Reparaturen führen wir bewusst nicht selbst aus, damit die Prüfung unabhängig bleibt. Das Ergebnis jeder Hauptinspektion erhalten Sie als bebilderten Zustands- und Mängelbericht.

Wer sich selbst oder das eigene Team weiterbilden möchte, findet bei uns passende Angebote. Wir bieten kostenpflichtige Seminare zur Spielplatzsicherheit an, unter anderem zur Auffrischung nach DIN EN 1176, für Hersteller, Planer, Prüfer und Betreiber. Für die jährliche Hauptinspektion selbst bleibt die unabhängige, externe Prüfung erforderlich.

Jetzt Angebot anfordern und lassen Sie die nächste Hauptinspektion von zertifizierten Kontrolleuren durchführen.

FAQ

Oftmals nicht. Sie dürfen dies nur, wenn Sie selbst als unabhängige, sachkundige Person mit umfassendem Wissen zur DIN EN 1176-7 gelten und neben der Kontrolle keine weiteren Arbeiten auf dem Spielplatz ausführen.

Die Zertifizierung selbst ist kein Gesetz, sondern ein anerkannter freiwilliger Qualifikationsnachweis. Verpflichtend ist die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers nach § 823 BGB, die eine fachlich einwandfreie Prüfung faktisch voraussetzt.

Die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB gilt unabhängig davon, wer die Hauptinspektion durchführt. Ohne eine unabhängige, sachkundige Person fehlt Ihnen als Betreiber im Schadensfall der Nachweis, dieser Pflicht nachgekommen zu sein.

Fragen Sie nach dem Zertifikat „Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2“.

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Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Stand September 2026 wieder und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Sprechen Sie uns bei Fragen zu Ihrem konkreten Spielplatz gerne direkt an.