Spätestens alle 12 Monate
Die jährliche Hauptinspektion erfasst einmal im Jahr den gesamten Platz bis zum Fundament und darf nur eine qualifizierte Person nach DIN 79161 durchführen.
Sicheres
Spielen
Ein ungeprüfter Spielplatz bleibt im Schadensfall ein Haftungsrisiko für den Betreiber, ganz gleich ob Stadt, Wohnungsbaugesellschaft oder Kita. Wir prüfen Spielplätze für Städte und Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienverwalter sowie Kitas und Schulen.
Das reicht von der Erstabnahme nach dem Bau über laufende Kontrollen und der jährlichen Hauptinspektion bis zu Seminaren, Software und Beratung, zum Einheitspreis unabhängig davon, ob der Platz in Hamburg oder München liegt.
Vier Bereiche decken den gesamten Bedarf rund um Spielplatzsicherheit ab, von der Prüfung selbst über die Ausbildung der Menschen, die im Betrieb prüfen, bis zu den passenden Werkzeugen und der Beratung in Zweifelsfällen.
Drei Prüfarten dienen einem Ziel, dem Nachweis der Verkehrssicherungspflicht.
Spätestens alle 12 Monate
Die jährliche Hauptinspektion erfasst einmal im Jahr den gesamten Platz bis zum Fundament und darf nur eine qualifizierte Person nach DIN 79161 durchführen.
Alle 1 bis 3 Monate
Die operative Inspektion prüft alle ein bis drei Monate Standsicherheit und Verschleißteile.
Einmalig nach dem Bau
Die Erstabnahme läuft einmalig direkt nach dem Bau und sichert Gewährleistungsansprüche, solange diese sich noch durchsetzen lassen.
Wenn Sie die kurzen Kontrollintervalle selbst abdecken wollen, brauchen Sie geschultes Personal.
DIN EN 1176"
title="Seminare und Schulungen zur Spielplatzsicherheit"
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Unsere Seminare bilden Bauhof-Mitarbeitende und Erzieherinnen und Erzieher für die visuelle Routine- und die operative Inspektion aus, mit Auffrischung zur DIN EN 1176, während für die Hauptinspektion die Zertifizierung nach DIN 79161 Voraussetzung bleibt.
Zur Ausstattung gehören die Pocketnorm als Nachschlagewerk für unterwegs sowie Prüfgeräte und Prüfkörper nach DIN EN 1176 für die Messung von Fangstellen und Fallräumen.
Dazu kommt eine Software zur digitalen Dokumentation, mit der Betreiber ihre eigenen Kontrollen rechtssicher festhalten.
Nicht jeder Fall ist eindeutig, etwa bei einem strittigen Mangel, einem Streit mit dem Hersteller oder einer Anlage, deren Zustand vor einer Kaufentscheidung geklärt werden soll.
Für solche Fälle erstellen wir Spielplatzgutachten und beraten Betreiber, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Jetzt Prüfangebot anfragenSpielplatzmobil GmbH ist Prüfdienstleister für Spielplatzsicherheit in Ingelheim am Rhein und übernimmt bundesweite Spielplatzprüfungen nach DIN EN 1176 für Städte, Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und Kitas, seit über 20 Jahren.
Unser rund achtköpfiges Team arbeitet ausschließlich mit Sachverständigen, die nach DIN 79161 zertifiziert sind.
Wir prüfen, wir verkaufen keine Reparaturen. Kleinigkeiten wie ein verschlissenes Kettenglied oder eine lockere Schraube an der Wippe beheben wir direkt vor Ort, wenn der Aufwand bei rund zwanzig Minuten liegt, größere Reparaturen überlassen wir bewusst dem Fachbetrieb.
Wer prüft und danach selbst repariert, hat einen Anreiz, Mängel zu finden. Bei uns entfällt dieser Interessenkonflikt, und im Vergabeverfahren lässt sich das belegen, ohne dass ein Betreiber es eigens erklären müsste.
Wir sitzen im Normungsausschuss Sport- und Freizeitgeräte im DIN und arbeiten damit an den Regeln mit, nach denen unsere Sachverständigen prüfen.
Zusätzlich sind wir Mitglied der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL), des Bundesverbands der Spielplatzgeräte- und Freizeitanlagen-Hersteller (BSFH) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V.
Unsere Sachverständigen sind über einen Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder die FLL zertifiziert und ihr Zertifikat nach DIN 79161 gilt drei Jahre und verlängert sich nur über einen Auffrischungskurs.
Unser Kundenfeedback ist auf der Website als Bewertungs-Widget eingebunden und wird dort laufend aktuell gehalten.
Jetzt Prüfangebot anfragenDrei Betreibergruppen beauftragen uns, jede mit einem anderen Ausgangspunkt.
Bauhöfe decken die kurzen Kontrollintervalle oft mit eigenem, geschultem Personal ab und lassen einmal im Jahr extern nachprüfen. Diese Aufteilung ist die günstigste.
Sie hat noch einen zweiten Vorteil, denn ein externer Blick erkennt Abweichungen, die im eigenen Betrieb längst normal geworden sind, und viele Aufträge aus dem kommunalen Bereich laufen zudem über Ausschreibungen, öffentlich oder beschränkt.
Wo Spielplätze zur Wohnanlage gehören, liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Verwaltung, in deren Auftrag wir die Prüfung übernehmen und den bebilderten Zustands- und Mängelbericht als Nachweis gegenüber Eigentümergemeinschaften und Mietern liefern.
Maßgeblich für die Prüfpflicht ist nicht der Träger, sondern dass der Platz einem bestimmten Kreis von Kindern offensteht, weshalb Kindergärten und Schulen ebenso zu unseren Auftraggebern gehören wie Städte und Wohnungsbaugesellschaften, private wie kirchliche Träger eingeschlossen.
DIN EN 1176 geprüften Spielplatz"
title="Sichere Spielplätze für Kinder in Kommunen, Wohnanlagen und Einrichtungen"
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Unser Firmensitz ist Ingelheim am Rhein, von dort aus prüfen wir in ganz Deutschland. Feste Touren statt Einzelanfahrten tragen unseren fairen Einheitspreis unabhängig vom Standort.
Für ein Prüfangebot nennen Sie uns am besten schriftlich über das Kontaktformular oder per E-Mail, wie viele Spielplätze betroffen sind und wo sie liegen, damit wir den Termin gleich in die passende Tour einplanen können.
Ein Rückruf ist ebenfalls möglich, die schriftliche Anfrage bearbeiten wir in der Regel aber schneller.
Maßgeblich ist die DIN EN 1176, die drei Kontrollarten mit unterschiedlichen Intervallen vorsieht. Die DIN 79161 wiederum regelt, wer die jährliche Hauptinspektion durchführen darf und verlangt dafür eine sachkundige, zertifizierte Person:
| Kontrolle | Intervall | Wer sie durchführen darf |
|---|---|---|
| Visuelle Routine-Inspektion | mindestens wöchentlich | geschultes Personal des Betreibers |
| Operative Inspektion | alle 1 bis 3 Monate | geschultes Personal des Betreibers |
| Jährliche Hauptinspektion | spätestens alle 12 Monate | qualifizierte Person nach DIN 79161 |
Spätestens alle zwölf Monate, unabhängig davon, wie intensiv der Platz genutzt wird. Bei starker Nutzung sollten die kürzeren Intervalle dazwischen entsprechend enger gelegt werden, auch wenn die Hauptinspektion selbst jährlich bleibt.
In erster Linie der Betreiber, also die Kommune, die Kita oder die Wohnungsgesellschaft, denn nach § 823 BGB muss er im Schadensfall belegen können, alles Zumutbare getan zu haben.
Regelmäßige Prüfungen nach DIN EN 1176 durch eine nachweisbar zertifizierte Person sind genau dieser Nachweis, den Gerichte an den anerkannten Regeln der Technik messen.
Ja, das ist in aller Regel der Fall, sobald dort auch andere Kinder als die eigenen spielen dürfen, und diese Frage erreicht uns von Eigentümergemeinschaften am häufigsten.
Sobald ein Spielplatz nicht mehr rein privat genutzt wird, gilt er rechtlich wie ein öffentlicher Platz, und die Verkehrssicherungspflicht greift genauso. Mehr zur jährlichen Hauptinspektion erklärt, was dabei konkret geprüft wird.
Dieselbe Qualifikation wie bei der Hauptinspektion, also eine nach DIN 79161 zertifizierte Person. Die Erstabnahme prüft zusätzlich, ob Planung, Montage und Geräte den Normen entsprechen, und deckt Mängel auf, solange Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller noch durchsetzbar sind.
Ja, die visuelle Routine-Inspektion und die operative Inspektion dürfen von geschultem Personal des Betreibers durchgeführt werden. Für die jährliche Hauptinspektion braucht es dagegen eine zertifizierte Person. Die passende Schulung dafür bieten unsere Seminare zur Spielplatzsicherheit.
Die Angaben auf dieser Seite entsprechen dem Stand August 2026 und können die Prüfung Ihres konkreten Spielplatzes nicht ersetzen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Anlagen im Einzelfall einzuordnen sind.